Veranstalter von Pokerturnieren darf für die Anmeldung im Internet keine
persönlichen Daten der Teilnehmer verlangen
Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hat den Eilantrag
eines in Leinfelden-Echterdingen ansässigen Veranstalters von Pokerturnieren
gegen die Stadt Frankfurt am Main abgelehnt. Die Frankfurter Richter haben
festgestellt, dass ein kostenloses Pokerturnier, bei dem zum Zwecke der
Teilnahme eine Benutzerkennung vergeben wird, die die Angaben von persönlichen
Daten der Spieler verlangt, unzulässig ist. Die Angaben erfolgten im
vorliegenden Fall über Internet.
Die Richter haben festgestellt, dass der
Pokerturnierveranstalter für die Anmeldung persönliche Daten der Teilnehmer
nicht verlangen kann. Zur Begründung hat das Gericht ausgeführt, dass die
Einwerbung elektronischer Verbindungsdaten wie Name, E-Mail-Anschrift usw. auch
mit dem Angebot der kostenlosen Teilnahme an einem Pokerturnier ein strafbares
Verhalten, nämlich Werbung für unerlaubtes Glücksspiel darstelle. Unter Werbung
für ein Glücksspiel sei eine ausdrückliche oder konkludente Äußerung gleich
welcher Form zu verstehen, die von einer Werbezielrichtung getragen werde.
Erfolgreich müsse die Werbung nicht sein. Es sei auch nicht erforderlich, dass
das Glücksspiel, für das geworben werde, tatsächlich stattfinde. Es könne
vorliegend auch dahinstehen, ob die Internetseite des Veranstalters Äußerungen
mit einer werbenden Zielrichtung im Sinne des Angebots für unerlaubte
Glücksspiele enthalte, da der Tatbestand des Werbens für ein öffentliches
Glücksspiel durch die Abforderung der Verbindungsdaten mit dem Angebot der
kostenlosen Teilnahme an einem Pokerturnier bereits erfüllt sei. Die für die
Teilnahme am Pokerturnier zwingend erforderlich erklärte Registrierung, für
welche Teilnehmer die kostenlose Teilnahme als Vergünstigung erhielten, sei
typischerweise mit der Werbung für unerlaubte Glücksspiele im Sinne einer
Äußerung mit werbender Zielrichtung verbunden. Die zwingend verlangte
Registrierung diene nach Auffassung der Frankfurter Richter vorrangig der
Sammlung der Daten Interessierter und potenzieller Teilnehmer.